Veranstaltung: | Kreismitgliederversammlung 29.10.2021 |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Verfahrensabstimmung Direktkandidatur Landtagswahl 2022 |
Antragsteller*in: | Kreisvorstand (dort beschlossen am: 24.10.2021) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 24.10.2021, 21:39 |
A6: Verfahrensvorschlag zur Wahl des*der Direktkandidierenden im Wahlkreis 3 zur Landtagswahl 2022
Antragstext
Liebe Freund*innen,
wir haben gute Chancen, bei der Landtagswahl 2022 im Wahlkreis 3 das
Direktmandat zu gewinnen! Gemeinsam mit Euch und unserem*unserer
Direktkandidat*in wollen wir ein bärenstarkes grünes Ergebnis erkämpfen!
Für die Wahl der Direktkandidat*in gibt es zwei mögliche Verfahrensvarianten,
die wir gerne im Vorfeld auf der Kreismitgliederversammlung am 29. Oktober 2021
mit Euch diskutieren und abstimmen möchten. Beide Varianten haben Vor- und
Nachteile.
Hier für euch einmal zwei Varianten zum Vorschlag:
- Variante 1. Wir wählen den*die Direktkandidierende*n für den Wahlkreis 3
noch vor dem Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein
zur Listenaufstellung für die Landtagswahl. Der Landesparteitag findet vom
10. bis 12. Dezember 2021 statt.
- Variante 2. Wir wählen den*die Direktkandidierende*n für den Wahlkreis 3
nach dem Landesparteitag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein und
somit erst nach der Listenaufstellung.
Je nach Ergebnis der Abstimmung über die Verfahrensvorschläge werden wir dann
zum passenden Zeitpunkt eine gesonderte Wahlversammlung zur Wahl des*der
Direktkandidat*in einberufen.
Bei dieser Wahlkreisversammlung werden dann nur diejenigen stimmberechtigt sein,
die im Sinne des Wahlgesetzes zur Landtagswahl im Wahlkreis 3 wahlberechtigt
sein. Das bedeutet: Jede*r Stimmberechtigte muss seinen ersten Wohnsitz seit
mindestens 6 Wochen in der Stadt Flensburg haben, die deutsche
Staatsangehörigkeit haben und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Wir freuen uns auf euch!
Der Kreisvorstand